Brandschutz

Unter Brandschutz versteht man alle Massnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.

Das Brandverhalten von Stoffen wird unter massgeblicher Berücksichtigung von Entzündbarkeit, Flammenausbreitung und Wärmefreisetzung in Klassen eingeteilt. Die Brennbarkeit nimmt von RF1 nach Klasse RF4 zu.

– RF1 (kein Brandbeitrag);
– RF2 (geringer Brandbeitrag);
– RF3 (zulässiger Brandbeitrag);
– RF4 (unzulässiger Brandbeitrag).

Bauteile müssen für eine vorgegebene Dauer im Brandfall ihre Funktion (Tragfähigkeit, Rauchdichtigkeit, Verhinderung der Brandausbreitung durch Wärmestrahlung oder Wärmeleitung) beibehalten.

Die Hauptleistungskriterien zur Ermittlung des Feuerwiderstandes sind

E für Raumabschluss
Der Raumabschluss beschreibt dabei die Fähigkeit, einer einseitigen Brandeinwirkung so standzuhalten, dass wesentliche Mengen an Flammen oder heißer Gase nicht zur Ausbreitung des Brandes oder angrenzender Materialien auf der vom Feuer abgewandten Seite beitragen.

I für Wärmedämmung
Die Wärmedämmung beschreibt die Fähigkeit des Bauteils, einer einseitigen Brandbelastung so standzuhalten, dass auch bei einer wesentliche Wärmeübertragung auf die vom Feuer abgewandte Seite eine Übertragung des Feuers ausgeschlossen wird.

 

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